Was ist eigentlich Abschreibung?
Gibst du für deine Selbstständigkeit Geld aus, dann kannst du diese Kosten in den meisten Fällen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, um deinen Gewinn zu mindern und so die Steuerlast zu senken.
siehe dazu auch Schlau von der Steuer absetzen
Bei Anschaffungen im Wert von über 800€ netto, darfst du allerdings i.d.R. nicht die kompletten Kosten direkt von der Steuer absetzen. Du musst die angeschafften Vermögensgegenstände abschreiben, also ihre Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilt absetzen. Wie lange das dauert regelt das Bundesfinanzministerium in sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung). So werden die Kosten realistisch verteilt und du behältst den Überblick.
Bei Anschaffungen bis 952€ brutto bzw. 800€ netto (sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG) ist eine Sofortabschreibung, also die steuerliche Absetzung in einem Jahr, möglich.
Das ist seit 2021 auch bei Computer und Computerzubehör, Tablets und Software möglich. Hier kannst du dich, aufgrund der schnellen technischen Entwicklung, auch bei Kosten über 800€ für eine Sofortabschreibung entscheiden.
Arten der Abschreibung
- Lineare Abschreibung: gleichmäßiger Betrag pro Jahr (Standardfall)
- Degressive Abschreibung: höherer Betrag am Anfang, abnehmend über die Zeit
Sonderabschreibungen: zusätzliche Steuervorteile für kleine Unternehmen Quelle
Neben der normalen, gleichmäßigen Abschreibung gibt es sogenannte Sonderabschreibungen. Sie sollen kleine und mittlere Unternehmen entlasten, die investieren wollen. Damit kannst du bis zu 20% der Anschaffungskosten zusätzlich zur regulären Abschreibung absetzen – also deine Steuerlast in den ersten Jahren stärker senken.
Es gibt ein paar Voraussetzungen:
- Nutzen können sie in der Regel Selbstständige, Freiberufler\*innen und kleinere Betriebe, deren Gewinn 200.000€ im Jahr der Anschaffung nicht übersteigt (§ 7g EStG).
- Die Anschaffungen müssen neu, abnutzbar und beweglich sein (also z.B. keine Immobilien).
- Die Anschaffungen müssen zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden.
Häufig kommen Sonderabschreibungen zusammen mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) zum Einsatz – also wenn du planst, in Zukunft größere Arbeitsmittel anzuschaffen.
mehr zum IAB in unserem Guide Schlau von der Steuer absetzen
Praxisbeispiele
- Bürostuhl für 450€ netto → als GWG sofort im Anschaffungsjahr absetzbar
- Systemkamera für 7499€ → Abschreibung (linear oder degressiv) über 7 Jahre (nach AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums)
- Laptop für 1989€ → du hast die Wahl: Sofortabschreibung (im Anschaffungsjahr absetzbar) ODER Abschreibung (linear oder degressiv) über 3 Jahre (nach AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums)
AfA-Tabellen
In den sogenannten Absetzung-für-Abnutzung-Tabellen findest du die vorgesehene Nutzungsdauer deiner Vermögensgegenstände, also die Zeit, in der du Gegenstände abschreiben sollst bzw. darfst.
Auf der Website des Bundesfinanzministerium findest du vollständige Listen. Wir haben dir hier die häufigsten Anwendungsfälle aufbereitet, so musst du weniger lang suchen:
| Anlagegut | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Computer / Laptop + Peripheriegeräte | 3 Jahre |
| Smartphone / Mobiltelefone | 5 Jahre |
| Kamera / Foto-, Film-, Video-, Audiogeräte | 7 Jahre |
| Büromöbel (Schreibtisch, Stuhl, Regal) | 13 Jahre |
| Server / Netzwerkhardware | 3 Jahre |
Wie Abschreibungen in der Steuer auftauchen
- In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Über das Anlageverzeichnis dokumentiert
- Erfassung in ELSTER oder Buchhaltungssoftware
Häufige Fehler & Tipps
- Falsche Nutzungsdauer
- Privat genutzte Geräte komplett abgesetzt
- GWG-Grenze übersehen
- Kein Anlageverzeichnis geführt
Tipp: Liste deiner größeren Anschaffungen führen, regelmäßig prüfen, ob sie noch im Betrieb sind.