Warum Steuerplanung wichtig ist
Wer seine Steuertermine kennt, kann besser planen, Rücklagen bilden und böse Überraschungen vermeiden. So hast du mehr Ruhe und die Kontrolle über deine Finanzen.
Die erste Steuerzahlung nach Gründung
Viele Selbstständige trifft die erste Nachzahlung unerwartet, denn:
Im Gründungsjahr zahlst du unter Umständen keine Vorauszahlungen. Nach der ersten Steuerklärung wird eine Steuernachzahlung fällig und die Höhe deiner Vorauszahlungen wird festgesetzt.
Nachzahlung + künftige Vorauszahlungen können gleichzeitig anfallen → das stellt eine doppelte Belastung dar.
Quartalsweise Steuerzahlungen
Einkommensteuer
Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Bist du Kirchenmitglied wird dann auch die Kirchensteuer fällig.
Vorauszahlungen werden nach Erlass des Einkommenssteuerbescheides mit der tatsächlich zu zahlenden Einkommenssteuer verrechnet – es kann zu Steuerrück- oder -nachzahlungen kommen.
Einkommenssteuervorauszahlungen zahlst du als junger Gründerin unter Umständen erst im 2. Jahr, denn das Finanzamt nimmt oft deinen ersten Steuerbescheid als Grundlage.
Gewerbesteuer
Vorauszahlungen erfolgen quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Im ersten Jahr zahlst du keine Vorauszahlungen! Die Steuer und die Höhe deiner Vorauszahlung wird mit deinem ersten Steuerbescheid vom Finanzamt festgesetzt.
Beachte: Die Gewerbesteuer kann bis zum Vierfachen des kommunalen Hebesatzes mit der Einkommenssteuer verrechnet werden!
Quellen: Gründerplattform, Sparkasse Bielefeld, Rechts- und Steuerberatung Schmidt, LfSt Bayern
Steuerzahlungen nach Zahllast
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist je nach Zahllast entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich fällig.
Wie oft du deine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst, hängt von deiner jährlichen Zahllast ab (Zahlen für 2025):
- jährl. Zahllast >9000€ → monatlich
- jährl. Zahllast 2000€ - 9000€ → quartalsweise
- jährl. Zahllast <2000€ → jährlich
Die Frist zur Anmeldung ist jeweils der 10. Tag des Folgemonats. Also bspw. der 10. Februar für Januar oder der 10. Juli für das zweite Kalendervierteljahr. Fällt der 10. Tag des Monats auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Abgabefrist am nächstfolgenden Werktag.
Quellen: Finanzamt BW, UStG §18
Praktische Tipps
- Bilde monatliche Rücklagen (z. B. 30 % der Einnahmen), um Steuervoraus- oder Nachzahlungen bewältigen zu können.
- Plane Steuerzahlungen frühzeitig mit einer Steuerberaterin oder mit ELSTER voraus. Steuerberater*innen können dir z.B. helfen, Nachzahlungen abzuschätzen.
- Nutze einen Steuerterminkalender (online zu finden, z.B. hier) oder eine Software zum erledigen deiner Steuern, wie z.B. LEXWARE, sevdesk oder andere.