Wie mache ich meine Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die (regelmäßige) Vorauszahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuererklärung, der einmaligen Endabrechnung nach dem Kalenderjahr.
Umsatzsteuervoranmeldungen musst du nur abgeben, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
Bist du umsatzsteuerpflichtig? Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000€ und erwartest du im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000€ Umsatz, giltst du als Kleinunternehmer\*in nach §19 UStG und es entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Du musst keine Umsatzsteuer erheben bzw. abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Quelle
Wie oft muss ich die UStVA abgeben?
Abhängig vom Umsatz bzw. deiner Umsatzsteuerzahllast erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
- jährliche Zahllast über 9.000€ → monatlich
- jährliche Zahllast unter 9.000€ → quartalsweise
- jährliche Zahllast unter 2.000€ → jährlich
Hast du gerade gegründet, musst du im laufenden und im folgenden Kalenderjahr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Quelle
Fristen und Zahlungszeitpunkte
Die Frist zur Abgabe ist jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Also bspw. der 10. Februar für die Januar-Meldung oder der 10. Juli für die Umsatzsteuervoranmeldung für das zweite Quartal. Quelle
Dauerfristverlängerung – mehr Zeit für die Umsatzsteuer Quelle
Wer seine UStVA regelmäßig abgeben muss, kann eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat nach hinten und es bleibt mehr Zeit für Buchhaltung und Zahlung.
Bei monatlicher Abgabe musst du dafür einmalig eine Sondervorauszahlung leisten (meist 1/11 der Vorjahreszahllast), die später verrechnet wird. Bei vierteljährlicher Abgabe ist keine Vorauszahlung nötig.
Der Antrag erfolgt am besten vor Ablauf deiner ersten Abgabefrist (also 10. Februar bzw. 10. März) über ELSTER oder formlos an das Finanzamt und gilt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung.
Schritt-für-Schritt: So machst du die UStVA
- Einloggen bei ELSTER
- Formular „Umsatzsteuervoranmeldung" auswählen
- Einnahmen und Vorsteuer eintragen
- Prüfen und elektronisch übermitteln
- Steuerbetrag überweisen (bei Vorsteuerüberhang Gutschrift abwarten)
Praktische Tipps
Bilde monatliche Rücklagen (z. B. 30 % der Einnahmen), um Voraus-, aber auch Nachzahlungen bewältigen zu können.
Lass dich an die Fristen erinnern oder nutze Software zur Automatisierung deiner UStVA, wie z.B. LEXWARE, sevdesk o. ä.
Beantrage frühzeitig eine Dauerfristverlängerung, um mehr Zeit für deine UStVA zu haben.
Verlängere rechtzeitig dein ELSTER-Zertifikat (drei Jahre Gültigkeit).
Häufige Fehler
Kleine Fehler sind meist korrigierbar. Wichtig ist aber, die UStVA gründlich zu prüfen und Fehler schnell zu melden bzw. zu berichtigen. Quelle
Gibst du deine UStVA zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Quelle
Wird die Vorsteuer falsch berechnet oder verwechselst du Netto- und Bruttobeträge, fordert das Finanzamt eine Berichtigung oder Nachzahlung ein.
Hast du die Dauerfristverlängerung nicht verlängert, gilt mit Beginn des neuen Kalenderjahres wieder die reguläre Frist. Du kannst die Dauerfristverlängerung jederzeit neu beantragen.